Unterlagen für den Immobilienverkauf: die vollständige Checkliste mit Kosten und Wartezeiten

Die Besichtigung läuft gut. Der Interessent steht im Flur, nickt, und stellt dann die Frage, die alles ausbremst: „Wie hoch ist denn die Erhaltungsrücklage?“ Du weißt es nicht. Die Jahresabrechnung liegt bei der Hausverwaltung, die Teilungserklärung irgendwo im Ordner deiner Eltern. Zwei Wochen später hat der Interessent etwas anderes gekauft.

Unterlagen sind der langweiligste Teil eines Immobilienverkaufs – und der, an dem am meisten Zeit und Geld verloren geht. Diese Seite listet jedes Dokument auf, das du brauchst: wofür es gut ist, welche Stelle es ausgibt, was es ungefähr kostet und wie lange du darauf wartest. Getrennt nach Eigentumswohnung, Haus und Mehrfamilienhaus.

Kurz gesagt: Rechne mit zwei bis sechs Wochen, bis alles beisammen ist – einzelne Ämter brauchen länger. Der Grundbuchauszug kostet zehn bis zwanzig Euro, die Flurkarte je nach Bundesland etwa fünfzehn bis sechzig Euro, der Energieausweis zwischen rund fünfzig und mehreren hundert Euro. Ohne gültigen Energieausweis darfst du nicht einmal inserieren; dabei droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei Eigentumswohnungen sitzt der Engpass fast immer bei der Hausverwaltung. Fang damit an, bevor du das erste Foto machst.

Warum die Unterlagen zuerst kommen – und nicht zuletzt

Es gibt drei Gründe, und keiner davon ist Bürokratie.

Erstens die Bank des Käufers. Kein Kreditinstitut finanziert eine Immobilie, die es nicht beurteilen kann. Grundriss, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, bei Wohnungen Teilungserklärung und Hausgeld – all das will die Bank sehen, bevor sie eine Zusage gibt. Fehlt etwas, verzögert sich nicht nur die Finanzierung, sondern der gesamte Verkauf.

Zweitens dein Preis. Modernisierungen, die du nicht belegen kannst, zahlt dir niemand. Ein neues Dach, eine neue Heizung, neue Fenster: Wer die Rechnungen vorlegt, verhandelt aus einer anderen Position als jemand, der sagt „das haben wir vor ein paar Jahren gemacht“.

Drittens deine Haftung. Was im Kaufvertrag steht, ist bekannt und damit kein versteckter Mangel. Wer eine bekannte Baulast, einen alten Ölschaden oder eine anstehende Sonderumlage verschweigt, riskiert Ärger, der Jahre nach dem Verkauf noch kommen kann. Vollständige Unterlagen sind kein Selbstzweck – sie sind dein Schutzschild.

2–6 Wochenbis die Unterlagen komplett sind
10–20 €Grundbuchauszug beim Amtsgericht
10 Jahregilt ein Energieausweis
10.000 €mögliches Bußgeld ohne Energieausweis

Diese Unterlagen brauchst du immer – egal ob Wohnung, Haus oder Zinshaus

Das ist die Grundausstattung. Ohne diese Papiere kommst du weder durch die Besichtigung noch durch den Notartermin. Die Kosten sind Richtwerte: Viele Gebühren legen die Länder oder die Gemeinden selbst fest, deshalb schwanken sie.

Unterlage Wofür sie gebraucht wird Wo du sie bekommst Kosten Dauer
Aktueller Grundbuchauszug Zeigt Eigentümer, Grundschulden, Wege- und Wohnrechte. Bank und Notar brauchen ihn zwingend. Grundbuchamt beim Amtsgericht, alternativ über den Notar 10 € einfach, 20 € beglaubigt; Onlinedienste 35–50 € wenige Tage bis 2 Wochen
Flurkarte / Liegenschaftskarte Zeigt Zuschnitt und Lage des Grundstücks, Nachbargrenzen und die Gebäude darauf. Katasteramt, je nach Land auch Vermessungs- oder Geoinformationsamt etwa 15–60 €, je nach Bundesland wenige Tage bis 2 Wochen
Gültiger Energieausweis Gesetzlich vorgeschrieben. Muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, die Kennwerte gehören in jede Anzeige. Zugelassener Aussteller: Energieberater, Architekt, Ingenieur, Schornsteinfeger rund 50–120 € (Verbrauch), rund 300–500 € (Bedarf, Einfamilienhaus) wenige Tage bis 4 Wochen
Grundrisse aller Geschosse Für viele Käufer wichtiger als Fotos. Die Bank verlangt sie für die Wertermittlung. Eigene Bauunterlagen, sonst Bauaktenarchiv der Bauaufsichtsbehörde Kopiegebühr, oft 15–80 € 2–6 Wochen
Wohnflächenberechnung Der Quadratmeterpreis hängt daran. Falsche Flächen sind ein häufiger Streitpunkt nach dem Verkauf. Eigene Unterlagen, sonst Architekt, Bausachverständiger oder Vermesser 0 € aus den Unterlagen, sonst rund 200–450 € sofort bis 2 Wochen
Nachweise über Modernisierungen Belegen, was du in Dach, Heizung, Fenster, Bad oder Leitungen gesteckt hast. Ohne Beleg zahlt es dir keiner. Eigene Rechnungen, notfalls Kopien beim Handwerksbetrieb 0 € sofort
Feuerstättenbescheid und letztes Kehrprotokoll Zeigen, dass Heizung und Schornstein in Ordnung sind und wann die nächsten Prüfungen anstehen. Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger meist kostenlos, kleine Gebühr für Zweitschriften wenige Tage
Grundsteuerbescheid Der Käufer will die laufenden Kosten kennen. Gehört ins Exposé. Eigene Unterlagen, sonst Steueramt der Gemeinde 0 € sofort bis 2 Wochen
Gebäudeversicherungspolice Die Versicherung geht auf den Käufer über. Er muss wissen, was versichert ist und was sie kostet. Eigene Unterlagen oder Versicherer 0 € sofort bis 1 Woche
Personalausweis oder Reisepass, Steuer-Identifikationsnummer Braucht der Notar für die Urkunde und die Meldung ans Finanzamt. Hast du bereits 0 € sofort

Zwei Hinweise dazu. Der Grundbuchauszug sollte beim Notartermin aktuell sein – ältere Auszüge lässt sich das Notariat ohnehin selbst neu ziehen. Und Einsicht ins Grundbuch bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse hat (§ 12 Grundbuchordnung). Als Eigentümer hast du es immer, ein neugieriger Nachbar nicht.

Zusätzlich bei der Eigentumswohnung: die Hausverwaltung ist dein Nadelöhr

Beim Wohnungsverkauf kaufst du nicht nur vier Wände, sondern einen Anteil an einer Gemeinschaft. Deshalb will der Käufer wissen, wie es dieser Gemeinschaft geht: Wie viel Geld liegt in der Rücklage? Steht eine Fassadensanierung an? Gibt es Streit?

Fast alle diese Unterlagen kommen von der Hausverwaltung. Frag früh und schriftlich an – manche Verwaltungen brauchen Wochen, und viele nehmen dafür eine Gebühr.

Unterlage Wofür sie gebraucht wird Wo du sie bekommst Kosten Dauer
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung Das Grundgesetz des Hauses: Was gehört dir allein, was allen? Wer darf was? Steht dort eine Veräußerungsbeschränkung, braucht der Verkauf die Zustimmung der Verwaltung. Grundbuchamt oder Hausverwaltung Kopiegebühr, oft 15–80 € 1–3 Wochen
Aufteilungsplan Zeigt, welche Räume zu welcher Wohnung gehören. Wichtig bei Keller, Stellplatz und Dachboden. Grundbuchamt oder Hausverwaltung Kopiegebühr 1–3 Wochen
Protokolle der Eigentümerversammlungen, mindestens drei Jahre Der ehrlichste Blick ins Haus: geplante Sanierungen, Streitthemen, abgelehnte Anträge. Hausverwaltung oft pauschal 30–150 € 1–3 Wochen
Beschluss-Sammlung Alle geltenden Beschlüsse an einer Stelle. Die Verwaltung muss sie führen (§ 24 WEG). Hausverwaltung in der Regel in der Pauschale enthalten 1–3 Wochen
Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre Zeigen die tatsächlichen Kosten – nicht die geschätzten. Hausverwaltung in der Regel in der Pauschale enthalten 1–3 Wochen
Aktueller Wirtschaftsplan Zeigt, was im laufenden Jahr geplant ist und wie hoch dein Hausgeld ist. Hausverwaltung meist kostenlos 1–2 Wochen
Vermögensbericht Nennt den Stand der Erhaltungsrücklage. Die Frage nach der Rücklage kommt garantiert (§ 28 WEG). Hausverwaltung meist kostenlos 1–2 Wochen
Nachweis über Hausgeld und Rückstände Der Käufer will wissen, ob offene Beträge auf ihn zukommen. Hausverwaltung meist kostenlos 1 Woche
Beschlüsse über Sonderumlagen Eine beschlossene Sonderumlage ist bares Geld. Wer sie zahlt, gehört in den Kaufvertrag. Hausverwaltung meist kostenlos 1–2 Wochen
Verwalterzustimmung, falls nötig Nur wenn die Teilungserklärung sie verlangt. Ohne sie wird der Käufer nicht eingetragen. Hausverwaltung, angefordert über den Notar oft 50–250 € 1–4 Wochen

Der teuerste Satz im Wohnungsverkauf

„Da ist noch eine Sonderumlage beschlossen.“ Wenn der Käufer das erst beim Notar erfährt, ist der Verkauf entweder tot oder wird teuer. Beschlossene Maßnahmen und Sonderumlagen gehören ins Exposé, nicht in die Fußnote. Regelt der Kaufvertrag ausdrücklich, wer sie trägt, gibt es später keinen Streit. Was die Begriffe Teilungserklärung, Erhaltungsrücklage oder Sondereigentum genau bedeuten, steht im Immobilien-Lexikon.

Zusätzlich beim Haus: Bauakte, Baulasten und der Blick in den Boden

Beim Haus fragt niemand nach einer Hausverwaltung. Dafür wird es bauordnungsrechtlich interessanter – und der Aufwand liegt bei den Ämtern.

Unterlage Wofür sie gebraucht wird Wo du sie bekommst Kosten Dauer
Baugenehmigung und Baubeschreibung Beweisen, dass das Haus so stehen darf, wie es steht. Wichtig bei Anbau, Wintergarten und ausgebautem Dach. Bauaktenarchiv der Bauaufsichtsbehörde bei Stadt oder Kreis Gebühr nach kommunaler Satzung, oft 20–100 € 2–6 Wochen
Bauzeichnungen, Schnitte, Ansichten, Statik Für Bank, Umbaupläne und Handwerker des Käufers. Eigene Unterlagen, sonst Bauaktenarchiv Kopiegebühr 2–6 Wochen
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis Baulasten stehen nicht im Grundbuch. Eine Abstandsfläche oder ein Zufahrtsrecht für den Nachbarn kann den Wert deutlich verändern. Bauaufsichtsbehörde. In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis – dort werden solche Rechte über das Grundbuch gesichert. etwa 15–60 € 1–4 Wochen
Auskunft aus dem Altlastenkataster Alte Tankstelle, Werkstatt, Ölheizung mit Erdtank: Ein Verdachtsfall gehört auf den Tisch, bevor der Käufer ihn findet. Untere Bodenschutzbehörde bei Stadt oder Kreis 0–60 € 1–4 Wochen
Auskunft zu Erschließungsbeiträgen Klärt, ob für Straße, Kanal oder Gehweg noch Beiträge offen sind. Das kann fünfstellig werden. Tiefbau- oder Stadtkassenamt der Gemeinde meist kostenlos bis 50 € 2–4 Wochen
Lageplan mit eingetragenen Leitungen Zeigt Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und ob eine Grube oder Kleinkläranlage vorhanden ist. Bauakte, Stadtwerke, Abwasserbetrieb 0–60 € 1–4 Wochen
Nachweise zu Heizung und Tank Wartungsprotokolle, Dichtheitsnachweis beim Öltank, Herstellerunterlagen. Bei sehr alten Kesseln kann eine Austauschpflicht bestehen. Heizungsbauer, Schornsteinfeger, eigene Unterlagen 0 € bis kleine Gebühr wenige Tage
Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag Regelt Laufzeit, Erbbauzins und Zustimmungspflichten. Ohne diesen Vertrag lässt sich der Wert nicht seriös ermitteln. Eigene Unterlagen, Grundbuchamt, Erbbaurechtsgeber Kopiegebühr 1–3 Wochen
Bei Denkmalschutz: Eintrag und Auflagen Denkmalschutz bringt Auflagen und steuerliche Vorteile. Beides will der Käufer schwarz auf weiß. Untere Denkmalschutzbehörde meist kostenlos 2–4 Wochen

Ein Wort zur Bauakte: Sie ist oft die Unterlage mit der längsten Wartezeit. In vielen Städten musst du einen Termin im Archiv buchen und darfst dort selbst kopieren oder fotografieren. Plane dafür lieber vier Wochen ein als zwei. Bei Häusern aus der Zeit vor den heutigen Archiven kann es sein, dass es schlicht keine Akte mehr gibt – auch das ist eine Antwort, mit der man arbeiten kann.

Zusätzlich beim Mehrfamilienhaus: der Käufer kauft eine Rendite

Wer ein Zinshaus kauft, kauft keinen Wohnort, sondern einen Zahlungsstrom. Entsprechend anders sehen die Unterlagen aus: Es geht um Mieten, Kosten, Verträge und Prüfpflichten. Käufer sind hier oft Profis und fragen sehr genau.

Unterlage Wofür sie gebraucht wird Wo du sie bekommst Kosten Dauer
Mieterliste mit allen Einheiten Herzstück der Bewertung: Fläche, Miete, Nebenkostenvorauszahlung, Mietbeginn, Staffel- oder Indexmiete, Leerstand. Du selbst oder deine Hausverwaltung 0 € bis Verwaltergebühr 1–2 Wochen
Alle Mietverträge samt Nachträgen Der Käufer tritt in bestehende Verträge ein – Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB). Was drinsteht, gilt für ihn weiter. Eigene Unterlagen oder Hausverwaltung 0 € bis Kopiegebühr 1–2 Wochen
Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre Zeigen, welche Kosten umlagefähig sind und wie hoch der Anteil ist, der beim Eigentümer hängen bleibt. Eigene Unterlagen oder Hausverwaltung 0 € bis Verwaltergebühr 2–3 Wochen
Nachweise über Mietkautionen Kautionen müssen getrennt vom Vermögen angelegt sein und gehen auf den Käufer über. Bank, eigene Unterlagen 0 € 1–2 Wochen
Wartungs- und Dienstleistungsverträge Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder, Reinigung, Winterdienst, Gartenpflege. Der Käufer übernimmt sie meistens. Eigene Unterlagen 0 € 1 Woche
Prüfbericht für den Aufzug Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen und werden regelmäßig geprüft. Ohne aktuellen Bericht wird es unangenehm. Zugelassene Überwachungsstelle, Wartungsfirma 0 € für die Kopie 1–2 Wochen
Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Bei größeren Warmwasseranlagen in vermieteten Häusern ist die Untersuchung regelmäßig vorgeschrieben. Akkreditiertes Labor, Installateur, bisherige Berichte 0 € für alte Berichte, sonst je nach Anlagengröße 1–3 Wochen
Nachweis der Rauchwarnmelder Pflicht in allen Bundesländern, die Details regeln die Landesbauordnungen. Wartungsnachweise gehören dazu. Dienstleister oder eigene Unterlagen 0 € 1 Woche
Angaben zu Bindungen und Förderungen Sozialbindung, Belegungsrecht, Mietpreisbindung oder ein laufendes Förderdarlehen begrenzen die Miete auf Jahre. Förderbank des Landes, Wohnungsamt, eigene Unterlagen meist kostenlos 2–4 Wochen
Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiet, Milieuschutz Liegt das Haus in einem solchen Gebiet, braucht schon der Verkauf oft eine Genehmigung der Gemeinde. Stadtplanungsamt der Gemeinde meist kostenlos 2–4 Wochen

Zwei Dinge, die beim Zinshaus regelmäßig Geld kosten: Erstens ein Mietvertrag mit alter, sehr niedriger Miete, den man erst beim Notar entdeckt – der Ertragswert sinkt dadurch spürbar. Zweitens ein Milieuschutzgebiet, in dem der Verkauf genehmigungspflichtig ist und die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Beides klärst du besser vorher als hinterher.

Der Energieausweis: Pflicht, zwei Varianten, ein Bußgeld

Der Energieausweis ist die einzige Unterlage auf dieser Seite, deren Fehlen unmittelbar Geld kostet. Deshalb bekommt er einen eigenen Abschnitt.

Wann er Pflicht ist

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes musst du einen gültigen Energieausweis haben. Du legst ihn spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vor – nicht erst, wenn jemand danach fragt – und übergibst ihn spätestens beim Vertragsabschluss an den Käufer. Das steht im Gebäudeenergierecht.

Außerdem müssen in jeder kommerziellen Immobilienanzeige die Kennwerte stehen: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse. Das gilt auch, wenn du privat auf einem Portal inserierst.

Es gibt Ausnahmen: Gebäude ohne Heiz- oder Kühlbedarf, sehr kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche, provisorische Bauten und bestimmte Baudenkmäler. Bei Denkmälern gilt die Ausnahme nicht pauschal – frag im Zweifel bei der Denkmalschutzbehörde nach.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Sorten, und sie messen verschiedene Dinge.

  • Der VerbrauchsausweisEr rechnet aus, wie viel Energie in den vergangenen Jahren tatsächlich verbraucht wurde. Grundlage sind Heizkostenabrechnungen. Er ist billig und schnell – aber er misst auch das Verhalten der Bewohner. Eine sparsame Rentnerin bringt bessere Werte als eine fünfköpfige Familie im selben Haus.
  • Der BedarfsausweisEr rechnet aus, wie viel Energie das Gebäude bei normaler Nutzung brauchen würde. Dafür schaut sich der Aussteller Wände, Fenster, Dach und Heizung an. Er ist teurer und aufwendiger, dafür objektiv und für Käufer aussagekräftiger.

Frei wählen darfst du nicht immer. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Diese Pflicht entfällt, wenn das Gebäude – etwa durch spätere Modernisierung – das energetische Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Für Neubauten wird ohnehin ein Bedarfsausweis erstellt.

Was sich beim Energieausweis gerade ändert

Das Gebäudeenergierecht ist zuletzt reformiert worden. Zum kommenden Jahreswechsel wird die Wahl zwischen den beiden Ausweisarten für reine Wohngebäude weitgehend freigegeben – auch für alte Häuser mit wenigen Wohnungen. Voraussetzung ist, dass lückenlose Verbrauchsdaten aus 24 zusammenhängenden Monaten vorliegen und der jüngste Zeitraum nicht zu lange zurückliegt. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude geht es dagegen in die andere Richtung: Dort soll künftig der Bedarfsausweis gelten. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Wenn dein Verkauf über den Jahreswechsel läuft, frag deinen Aussteller, welche Variante für dich die richtige ist.

Kosten, Gültigkeit und Bußgeld

Punkt Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Kosten Einfamilienhaus rund 50–120 € rund 300–500 €
Kosten Mehrfamilienhaus deutlich höher, abhängig von der Größe deutlich höher, abhängig von der Größe
Was du liefern musst Heizkostenabrechnungen mehrerer Jahre Baupläne, Angaben zu Dämmung, Fenstern, Heizung; oft Termin vor Ort
Dauer wenige Tage 1–4 Wochen
Gültigkeit zehn Jahre ab Ausstellung, danach neu erstellen
Wer ihn ausstellen darf nur zugelassene Personen, etwa Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister und Schornsteinfeger mit entsprechender Qualifikation

Wer keinen Ausweis vorlegt, ihn nicht übergibt oder die Kennwerte im Inserat weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. In der Praxis wird selten der Höchstbetrag verhängt – aber schon ein Bruchteil davon ist teurer als jeder Bedarfsausweis.

Ein letzter Tipp: Kauf keinen Ausweis für 15 Euro von einer Website, die nur nach Postleitzahl und Baujahr fragt. Ein Ausweis, der ohne Daten aus deinem Gebäude entsteht, ist im Zweifel unbrauchbar – und du bleibst trotzdem verantwortlich.

Wer sitzt wo: die Stellen im Überblick

Damit du weißt, wen du anrufst, statt dich durch Behördenseiten zu klicken.

  • GrundbuchamtSitzt beim Amtsgericht deines Bezirks. Zuständig für Grundbuchauszug, oft auch für Teilungserklärung und Aufteilungsplan. Antrag geht schriftlich, in vielen Ländern auch online. Der schnellste Weg führt meist über den Notar, der elektronischen Zugang hat.
  • Bauaktenarchiv der BauaufsichtsbehördeBei der Stadt oder beim Landkreis. Zuständig für Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Statik und Baulastenverzeichnis. Häufig nur mit Termin, oft musst du selbst kopieren. Hier dauert es am längsten.
  • KatasteramtJe nach Bundesland auch Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation. Zuständig für Flurkarte, Liegenschaftskarte und Grenzangaben. Meist online bestellbar.
  • HausverwaltungBei Eigentumswohnungen und verwalteten Mehrfamilienhäusern die wichtigste Quelle. Protokolle, Abrechnungen, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, Beschluss-Sammlung, Hausgeldstand. Rechne mit einer Gebühr und mit Wartezeit.
  • Bevollmächtigter BezirksschornsteinfegerZuständig für Feuerstättenbescheid, Kehr- und Messprotokolle und die Frage, ob deine Heizung eine Frist hat. Ein Anruf reicht meistens.
  • Gemeinde und StadtverwaltungGrundsteuerbescheid, Erschließungsbeiträge, Sanierungs- und Milieuschutzgebiete, Vorkaufsrecht. Verschiedene Ämter, aber ein Rathaus.

Die richtige Reihenfolge: erst das Langsame, dann das Schnelle

Bestelle nicht alles auf einmal, sondern in der Reihenfolge der Wartezeiten. Was lange dauert, kommt zuerst.

  • Sofort starten: Bauakte anfragen, Energieausweis beauftragen, Unterlagen bei der Hausverwaltung anfordern. Das sind die drei Langläufer.
  • In der ersten Woche: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, Altlastenauskunft.
  • Parallel zu Hause: Ordner durchgehen, Modernisierungsrechnungen sortieren, Wohnflächenberechnung suchen, Versicherungspolice und Grundsteuerbescheid heraussuchen.
  • Zum Schluss: Alles digitalisieren. Ein gut sortierter PDF-Ordner ist bei Bank, Notar und Käufer Gold wert – und du musst nie wieder suchen.

Ein Makler übernimmt diesen Teil in der Regel für dich. Ob das in seiner Leistung enthalten ist, solltest du vor der Unterschrift klären; wir zählen es zu den Punkten, auf die wir bei der Auswahl achten – nachzulesen unter So vergleichen wir.

Wenn Unterlagen fehlen oder es sie nie gab

Das kommt öfter vor, als man denkt – besonders bei alten Häusern und bei geerbten Immobilien. Fehlende Papiere sind kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Ehrlichkeit.

  • Bauakte verschollenFrag trotzdem schriftlich an und lass dir die Auskunft geben, dass keine Akte vorhanden ist. Für die Bewertung reicht dann oft ein Aufmaß durch einen Architekten oder Vermesser.
  • Grundriss nicht auffindbarEin Architekt oder Bauzeichner erstellt einen neuen. Kostet je nach Objektgröße einige hundert Euro und macht sich im Exposé sofort bezahlt.
  • Wohnfläche unklarLass sie berechnen, statt zu schätzen. Weicht die angegebene Fläche stark von der Wirklichkeit ab, kann der Käufer später Ansprüche stellen.
  • Schwarzbau oder ungenehmigter AusbauEin ausgebautes Dach ohne Genehmigung ist ein echtes Risiko. Sprich mit der Bauaufsicht über eine nachträgliche Genehmigung und nimm den Punkt offen in den Kaufvertrag. Verschweigen ist die schlechteste aller Möglichkeiten.
  • Erbfall ohne PapiereOhne Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk läuft im Grundbuch nichts. Das dauert und gehört ganz nach vorne auf die Liste.

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?

Immer: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, gültiger Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Modernisierungsnachweise, Feuerstättenbescheid, Grundsteuerbescheid und die Gebäudeversicherungspolice. Beim Haus kommen Baugenehmigung, Bauzeichnungen, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und eine Altlastenauskunft dazu. Bei der Eigentumswohnung stattdessen Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Protokolle, Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplan und der Stand der Erhaltungsrücklage.

Was kostet ein Grundbuchauszug und wie lange dauert er?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts kostet ein einfacher amtlicher Ausdruck 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro. Über kommerzielle Onlinedienste zahlst du mit Servicegebühr eher 35 bis 50 Euro. Bis der Auszug da ist, vergehen meist wenige Tage bis zwei Wochen. Einsicht bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer hast du es automatisch.

Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

Aktuell gilt: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude erreicht durch Modernisierung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. In allen anderen Fällen darfst du wählen. Mit der Reform des Gebäudeenergierechts wird die Wahlfreiheit für reine Wohngebäude zum kommenden Jahreswechsel ausgeweitet, wenn lückenlose Verbrauchsdaten aus 24 Monaten vorliegen.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Dann darfst du weder inserieren noch besichtigen lassen, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. Das gilt auch für fehlende Kennwerte in der Anzeige. Ein Verbrauchsausweis kostet rund 50 bis 120 Euro und ist in wenigen Tagen fertig – das Risiko lohnt sich in keinem Fall.

Wer besorgt die Unterlagen – ich oder der Makler?

Das hängt vom Maklervertrag ab. Viele Büros übernehmen die Beschaffung vollständig und rechnen sie über die Provision ab, andere holen nur einzelne Dokumente. Kläre das vor der Unterschrift und lass dir schriftlich geben, was enthalten ist. Amtsgebühren, die Kosten für den Energieausweis und Pauschalen der Hausverwaltung trägt in der Regel der Eigentümer – auch dann, wenn der Makler die Anträge stellt.

Fazit: Zwei Tage Arbeit, die dir Wochen sparen

Unterlagen sind kein Papierkram, sondern der Terminplan deines Verkaufs. Wer sie vorher besorgt, verkauft schneller, verhandelt besser und haftet weniger. Wer sie nachreicht, verliert Käufer an die Wartezeit.

Starte mit den drei Langläufern: Bauakte, Energieausweis und die Anfrage bei der Hausverwaltung. Alles andere kommt in ein bis zwei Wochen. Und leg dir am Ende einen sortierten digitalen Ordner an – Bank, Notar und Käufer bekommen dann in einer Minute, wofür sonst jeder einzeln nachfragt.

Makler in deiner Stadt vergleichen

Viele Büros übernehmen die Beschaffung komplett. Wen wir uns dafür angesehen haben:

Alle Städte im Überblick

Hinweis: Diese Seite gibt eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren für Ämter und Behörden legen Länder und Gemeinden selbst fest und können vor Ort abweichen; auch Zuständigkeiten und Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Was in deinem Fall gilt, entscheidet die zuständige Stelle und im Zweifel dein Notar oder ein Anwalt.